Reisebedingungen

Besondere Reisebedingungen von planetREISEN und seinen Kooperationspartnern

 1. Einleitung

 

Vielen Dank für das Interesse an unseren Reisen. Auf www.planetreisen.at und in unseren Printprogrammen werden vom gemeinnützigen Verein planetREISEN - Verein zur Förderung von Natur-, Kulturvermittlung sowie Erwachsenenbildung initiierte Reise- und Bildungsangebote vorgestellt. TeilnehmerInnen an mehrtägigen Reisen treten – sofern nicht anders angeführt - mit den einzelnen Reisegesellschaften bzw. Kooperationspartnern in vertragliche Beziehungen, allfällige Ansprüche sind daher auch gegenüber diesen geltend zu machen.

 

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen in der letztgültigen Fassung, die Datenschutzgrundverordnung, sowie etwaige Reise- und Stornobedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter. Alle unsere Reisepartner weisen darauf hin, dass Flug-, Zug- und Busplan, Hotel- sowie Programmänderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben.

 

Der Verein planetREISEN ist kein gewerblicher Reiseveranstalter gemäß § 126 der Gewerbeordnung und verfügt über keinen Gewerbeschein für Reisebüros. Als gemeinnütziger Verein zur Förderung der Natur-, Kultur- und Erlebnisvermittlung konzentriert sich planetREISEN auf die inhaltliche Konzeption, thematische Vorbereitung und fachliche Begleitung der Reisen. Die touristischen Leistungen (Unterkunft, Transport, Verpflegung) werden von konzessionierten Partnern erbracht.

Der Verein planetREISEN oder ein beauftragter Dritter wickelt im Namen und für den jeweiligen Reiseveranstalter das Anmeldeprozedere bzw. die Zahlungen ab.

 

PlanetREISEN organisiert als Bildungsverein keine Produkte „von der Stange", sondern Bildungs- und Erkundungsreisen abseits der Massentourismusströme. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, Touren in Regionen möglichst abseits der Massentourismusströme anzubieten. Durch meist kleine Gruppengrößen wollen wir unseren Mitreisenden ein noch intensiveres Kennenlernen des zu bereisenden Landes ermöglichen und auch die „Belastung" der Bevölkerung des Ziellandes so gering wie möglich halten. Es ist unser oberstes Anliegen, durch unser Tourenangebot unseren Mitreisenden das Reiseland möglichst authentisch darzustellen.

 

Bei Reisen in unberührte Naturlandschaften und in entlegene Gebiete kann es zu besonderen Gefahrensituationen wie Schlechtwettereinbrüche, Überschwemmungen aufgrund starker Regenfälle, Verletzungen durch sportliche Aktivitäten, übermäßige Belastungen des menschlichen Körpers aufgrund extremer klimatischer Bedingungen etc. kommen.

 

Die vorliegenden „Besonderen Reisebedingungen von planetREISEN gelten zusätzlich zu den „ARB 1992". In unklaren Situationen gelten zuerst diese Besonderen Reisebedingungen und erst dann die „ARB 1992".

 


 

2. Anmeldung/Zahlungs- und Stornobedingungen/Änderung/Gestaltung Kostenbeitrag

 

2.1. Anmeldung

 

Die Anmeldung ist ein bindendes Angebot. Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich mit einem Anmeldeformular, das auf unserer Homepage verfügbar ist. Anmeldungen können formlos auch schriftlich, telefonisch und auf elektronischem Weg (per E-Mail, SMS, WhatsApp…) erfolgen.

 

Der Reisevertrag kommt zu jenem Zeitpunkt zustande, mit dem die Anmeldung von unserer Seite in Form einer Anmeldebestätigung entweder per Email oder per Post bestätigt wird. Der Verein planetREISEN behält sich auch das Recht vor, Anmeldungen zu Reisen abzulehnen.

 

2.2. Zahlungsbedingungen

 

Wir verlangen keine Anzahlungen, sondern rechnen immer nur konkrete Leistungen ab. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung bzw. in bar. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.

 

2.3. Stornobedingungen

 

bis 30 Tage vor Abreise: 20% des Kostenbeitrages
29.-20. Tag vor Abreise: 50%
19.-10. Tag vor Abreise: 75%
9.-4. Tag vor Abreise: 85%
ab 3. Tag vor der Abreise sowie Rücktritt nach Reiseantritt sowie Nichterscheinen bei Abreise (No Show): 100%

 

Grundlage für diese Berechnung ist der bezahlte Kostenbeitrag.

 

Bei Zusatzleistungen wie die Besorgung von Tickets für Zug, Bus und Flugzeug, Verlängerungsübernachtungen, Konzertkarten, Radverleih... gelten eigene Stornobedingungen und sind nicht im Kostenbeitrag enthalten. Diese werden bei der Zahlungsinformation getrennt aufgeführt.

 

2.4. Änderungen und Gebühren

 

Änderungen des Reiseziels oder des Reisetermins, Verringerung oder Änderung der Teilnehmerzahl pro Anmeldung werden gemäß den allgemeinen Stornobedingungen abgewickelt. Bei Änderung in der Person eines Reiseteilnehmers werden außer den Bestimmungen der „ARB 1992" noch zusätzlich Änderungsgebühren der Agenturen des jeweiligen Ziellandes verrechnet.

 

2.5 Kostenbeitragsgestaltung

 

Die Kostenbeitragsgestaltung erfolgt transparent entsprechend dem gemeinnützigen Vereinszweck. Die touristischen Leistungen werden zum Einkaufspreis weitergegeben, während die Kosten für die inhaltliche Programmgestaltung, Reisebegleitung und Vermittlungsarbeit von planetREISEN separat ausgewiesen werden.

 

Es gilt jener Kostenbeitrag als vereinbart, der für das jeweilige Reise- und Bildungsangebot auf unserer Homepage oder den Detailprogrammen angeführt ist. Ausnahmen sind die bei den „ARB 1992" unter Pkt. 8.1 angeführten Gründe. Bei mit „Ab-Kostenbeiträgen" gekennzeichneten Touren ist der Kostenbeitrag nur für die günstigste Buchungsklasse der jeweiligen Airline, Zug- und Busgesellschaft bzw. Schiffbetreiber gültig. Auf die Preissteigerung, die je nach Verfügbarkeit und Anmeldedatum erfolgt, hat planetREISEN keinen Einfluss.

 

2.6. Regelung für „halbe Doppelzimmer“

 

Bei unseren Reisen können auf Wunsch der Reisenden grundsätzlich „halbe Doppelzimmer" gebucht werden. Der/die Mitreisende/r teilt sich dabei ein Doppelzimmer mit einem ihm / ihr vorher unbekannten anderen Reiseteilnehmer/in gleichen Geschlechts zum Doppelzimmerbeitrag. Falls kein/e Zimmerpartner/in gefunden wird, hat planetREISEN das Recht, die Differenz zum Einzelzimmer zu verrechnen, sofern dies dem/der Mitreisenden bei der Anmeldung bekannt gegeben wurde.

 


 

3. MindestteilnehmerInnenzahl

 

PlanetREISEN und seine Kooperationspartner können – wie im Pkt. 7.2. a) der „ARB 1992" erwähnt – bei Nichterreichen einer von vornherein bestimmten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.

 

Auf Wunsch der Reiseteilnehmer/innen kann die Reise gegen Erhöhung des ursprünglichen Kostenbeitrages trotzdem durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Reise dennoch zustande kommt, liegt bei planetREISEN und seinen Kooperationspartnern.

 


 

4. Anforderungen an die ReiseteilnehmerInnen

 

4.1. Allgemeines

 

Wie bereits im Pkt. 1 der BRB von planetREISEN erwähnt, handelt es sich bei Erlebnis- und Wanderreisen um „Reisen mit besonderen Risiken". Das gilt in erster Linie bei Programmpunkten, die mit besonderen Anstrengungen verbunden sein können (z.B. Bergwanderungen oder Raftingtouren etc.).

 

4.2. Gesundheitszustand

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Wir setzen voraus, dass Kondition und Können des Reiseteilnehmers den Anforderungen der jeweiligen Tour entsprechen. Bei Unklarheiten den Gesundheitszustand des Teilnehmers / der TeilnehmerInnen betreffend bitten wir Sie, dies mit einem Arzt / einer Ärztin abzuklären.

 

4.3. Haftungsausschluss

 

Für Schäden und Aufwendungen, die sich aus einer gesundheitlichen Nichteignung für die gebuchte Reise ergeben, haftet der/die Reisende/r selbst, dies gilt in erster Linie für Wanderreisen, Bergtouren die mit besonderen Anstrengungen verbunden sind. Der die Reise begleitende Guide ist berechtigt, TeilnehmerInnen aufgrund ihrer gesundheitlichen Nichteignung – im Interesse für die Durchführbarkeit der gesamten Gruppe – ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen.

 

4.4. Gehzeiten und Geländeprofil

 

Die angegebenen Gehzeiten und auch die Wegbeschreibung basieren auf Erfahrungswerten dieser Personen und stellen einen Richtwert für NormalverbraucherInnen dar. Nähere Angaben diesbezüglich sind immer im Detailprogramm der jeweiligen Tour zu finden.

 

4.5. Klimatische Bedingungen

 

Unsere Touren können auch in Regionen mit tropischem Klima führen, also dem Wechsel von Trocken- und Regenzeiten. Um eine optimale Durchführung der Touren zu ermöglichen und um Klima bedingte Belastungen so gering wie möglich zu halten, werden unsere Touren bevorzugt in der Trockenzeit durchgeführt. Trotzdem sollen die Auswirkungen des tropischen Klimas auf den menschlichen Körper – insbesondere bei körperlicher Anstrengung – nicht unterschätzt werden. Im Zweifelsfalle soll vor Antritt der Reise ein Arzt konsultiert werden.

 

4.6. Impfungen

 

Gesetzlich vorgeschriebene Impfungen und Impfempfehlungen werden in den Länderinformationen der jeweiligen Reiseziele publiziert. planetREISEN weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinausgehende Impfempfehlungen unbedingt vor der Abreise bei entsprechender medizinischer Beratung eingeholt werden sollen.

 


 

5. Unerwartete Ereignisse

 

5.1. Allgemeines

 

Touren von planetREISEN können auch in Länder mit eingeschränkter Infrastruktur führen. Das hat auch zur Folge, dass Verspätungen von Transportmitteln wie Bus, Bahn, Flugzeug oder Schiff nicht selten vorkommen und dass die Unterkünfte in den Zielländern nicht immer mit europäischen Standards verglichen werden können. Vor allem mangelhafte sanitäre Anlagen und hygienische Mängel können gelegentlich vorkommen.

 

Auf unerwartete Ereignisse wie z.B. Flug- und Terminverschiebungen, Naturereignisse, politische Unruhen etc. und sich daraus ergebende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss, daher besteht darauf auch kein Gewährleistungsanspruch.

 

5.2. Routenänderungen und Routenverschiebungen

 

Es können Situationen eintreten, die eine geringfügige Änderung oder Verschiebung von Reiseabläufen notwendig machen, wodurch unter Umständen auch geringfügige Leistungsänderungen auftreten können wie z.B. der Ausfall von Besichtigungen oder Verschiebung von Mahlzeiten.

 

Solche Situationen können sein: Routenänderung durch die örtliche Reiseleitung aufgrund witterungsbedingter Einflüsse, die – insbesondere bei Aktivitäten in freier Natur – die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten. Eine Änderung des Reiseverlaufs, hervorgerufen durch das Nichteinhalten von Zeitplänen öffentlicher Verkehrsmittel – ausgelöst durch verschiedenste Gründe wie Reparaturen an Fahrzeugen, nur langsames Vorankommen aufgrund schlechter Straßenverhältnisse oder behördliche Willkür – können ebenfalls eintreten.

 

Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Änderung der Reiserouten oder durch unvorhersehbare Engpässe) bei den Übernachtungen zu Unterbringung in von der ursprünglichen Anmeldung abweichenden Zimmerbelegungen (z.B. in Mehrbettzimmern anstelle der gebuchten Doppel- oder Einzelzimmer) kommen. Es besteht in solchen Fällen kein Rücktritts- oder Gewährleistungsanspruch.


 

 

5.3. Verspätungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Wesentliche Abweichungen bei den Abflugs- oder Ankunftszeiten einer Fluglinie, Zugbetreibers oder Busgesellschaft können zur Folge haben, dass der geplante Reiseverlauf abgeändert werden muss (z.B. durch zusätzliche Übernachtung bei Verpassen eines Anschlussfluges, Änderung des Fluggerätes etc.). Es wird versucht, den ursprünglichen Ablauf einzuhalten. Falls der dadurch entstandene Zeitverlust es unabdingbar macht, bestimmte Programmteile zu streichen, besteht trotzdem kein Rücktritts- oder Gewährleistungsanspruch.

 


 

6. Gewährleistung/Haftung/Schadenersatz

 

Unsere Reisenden sind für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich diesbezüglich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben, müssen vom Reisenden selbst getragen werden.

 

Bei Fluggesellschaften ist die Haftung der Höhe nach in jedem Fall gesetzlich mit den im Artikel 22 des Warschauer Abkommens BGBl 286/1961idF. jeweils BGBl 161/1971 genannten Höchstbeträgen beschränkt.

 

Ergänzung zu Pkt. 5.2 in den „ARB 1992": Für die von planetREISEN veranstalteten Reisen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen – Ausnahmen sind Personenschäden.

 


 

7. Sonstiges

 

7.1. Getrennte Verrechnung von Vereins- und touristischen Leistungen

 

Die Bezahlung erfolgt in mindestens zwei getrennten Tranchen:

 

Tranche 1: Touristische Leistungen (Unterkunft, Transport, Verpflegung) über den konzessionierten Reiseveranstalter-Partner

 

Tranche 2: Vereinsleistungen von planetREISEN (inhaltliche Programmgestaltung, Reisebegleitung, Vermittlungsarbeit)

 

Bei Bedarf weitere Tranchen: z.B. für separat zu buchende Zusatzleistungen wie Bahntickets, Eintrittskarten, Verlängerungsnächte…

 

7.2. Reiseversicherung

 

Ein Versicherungsschutz für die Dauer der Reise ist im Kostenbeitrag nicht inkludiert. Wir empfehlen unseren Mitreisenden eine Reiseversicherung zum Beispiel bei der „EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG" an. Leistungsansprüche sind von den Versicherten direkt mit dieser Versicherung abzuwickeln. Wir informieren gerne über die Angebote der Europäischen Reiseversicherung und unterstützen dabei, das ideale Produkt auszuwählen.

 

7.3. Urheberrechtliche Zustimmung

 

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der/die Reisende iSd § 78 Abs 1 UrhG damit einverstanden, dass im Rahmen einer Reise angefertigte Bildnisse von seiner/ihrer Person von planetREISEN aufbewahrt und im Rahmen des Geschäftsbetriebes verwendet werden dürfen, sofern dadurch nicht die Würde des Reisenden beeinträchtigt wird. Insbesondere stimmt der/die Mitreisende der Abbildung auf der Homepage, in Prospekten, Werbeunterlagen und Ähnlichem zu.

 

7.4. Irrtümer/Änderungen

 

Irrtümer, Kostenbeitrags-, Zug-& Flugtermin- und Programmänderungen sind vorbehalten. Auch Druck- und Satzfehler können vorkommen. Falls dies der Fall ist, werden sie von uns zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. dem Bekanntwerden korrigiert.

 

7.5. Homepage und Verweise/Links

 

7.5.1. Homepage

 

Der Verein planetREISEN übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Webteam, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens planetREISEN kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

7.5.2. Verweise und Links

 

Der Verein planetREISEN erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Verein planetREISEN hat keinerlei Einfluss auf die aktuellen und zukünftigen Inhalte der verknüpften Seiten. planetREISEN distanziert sich daher von den Inhalten solcher Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb der eigenen Homepage gesetzten Links.

 

Stand: 26. Jänner 2026


 

planetREISEN
Verein zur Förderung der Natur-, Kultur- und Erlebnisvermittlung und Erwachsenenbildung
Obmann: Mag. Marco Vanek
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